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Frustlösungen

Aus Frust habe er die auf dem Schreibtisch seines Vaters liegenden „Erwartungshorizonte“ (Lösungsblätter) des Mathematik-Abiturs 2015 ins Netz gepustet. Wir haben es also nicht mit einem neuen Whistleblower zu tun, einem Kämpfer gegen sinnlose Geheimhaltung wichtiger Dokumente, sondern einem ganz normalen Schüler. Nun sind die Lösungen von Mathematik-Abituraufgaben nur für einen kleinen Teil der Menschheit, die Abiturienten aus Baden-Württemberg, von Interesse, allerdings eher vor der Prüfung. Danach kann man nur noch konstatieren: Ich habe das mathematische Problem richtig, teilweise richtig, gar nicht richtig angepackt. Dafür bekomme ich 14, 8 oder nur 2 Punkte. Für den nachlässigen Lehrer-Vater wird es ein beamtenrechtliches Nachspiel geben. Er hätte seinen Sohn eigentlich gut genug kennen müssen. Etwas mehr Sorgfalt beim Verbergen der rosaroten Lösungsblätter wäre nicht schlecht gewesen. Für die beiden spricht, dass sie sich rasch zu ihrer Tat bekannt haben. So könnte auch die disziplinarische Ahndung weniger hart ausfallen. Welche juristischen Folgen die Publikation haben wird, muss man abwarten. Kluge Anwälte könnten die Bepunktung der Arbeit ihres Mandanten unter Hinweis auf die vorliegenden Lösungen in Frage stellen. Leider wirkt sich manchmal auch ein einziger Notenpunkt auf das Gesamtergebnis aus und damit auf den numerus clausus, also auch auf die Chance, einen ganz bestimmten Studienplatz zu ergattern.

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