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Gehörschreiben

Weil die baden-württembergischen Schulkinder auch bei der Rechtschreibung im Bundesvergleich schwächeln, hat die Kultusministerin ein Machtwort gesprochen. Künftig soll in der Grundschule das Schreiben nach Gehör unterbunden werden. Orthografische Fehler, die sich in den schriftlichen Äußerungen der Erst- und Zweitklässler zeigen, dürfen bisher nicht angestrichen werden. Pädagogisch ist das so zu verstehen, dass die Lehrerin ihrer Freude über die Schreibbereitschaft des Kindes dadurch Ausdruck verleiht, dass sie Merkwürdigkeiten (früher sagte man Fehler) nicht markiert. So kann das Kind also auch Feeler oder Feler oder Vehler schreiben, es ist ja völlig (föllich) klar, was es meint. Erst in der dritten Klasse soll behutsam das Regelwerk der deutschen Rechtschreibung ins Spiel kommen. Nun wusste man früher, dass die Rechtschreibung auch mit den Augen gelernt wird. Was man sieht, prägt sich ein. Wenn in einem Wort nichts angestrichen ist, heißt das: Es ist korrekt geschrieben. Was man früher auch noch wusste: Umlernen ist mühsam. Wortbilder, die man im Kopf hat, zu löschen und sie durch andere, angeblich richtige zu ersetzen, bereitet auch uns Älteren Mühe. Das Interessante in der schulpolitischen Debatte ist nun, dass sich die Gewerkschaft über die Ministerin aufregt. Ihre Begründung ist nicht etwa, die Frau irre, sondern sie habe Unrecht, weil sie sich gegen den pädagogischen Sachverstand der Lehrerinnenschaft stelle. Warum der bei diesem Problem Recht haben soll, verrät uns die GEW nicht. Die Methode des Schreibens nach Gehör war übrigens noch nie unumstritten.

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