Manche Schulen wissen sich gegen das ununterbrochene Gucken aufs Handy nur noch mit Verboten zu helfen. Abgesehen von der Frage, ob ein solches Verbot wirkt und ob es überwacht werden kann, es ist keine Lösung. Natürlich geht es nicht an, dass die Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts ständig ihre neuen Nachrichten lesen. Das stört die Konzentration. Wenn es immer wieder piepst, weil ein Chat seine Fortsetzung gefunden hat, ist keine sinnvolle pädagogische Arbeit möglich. Deshalb kann die Schule verlangen, dass die Geräte abgeschaltet oder stumm gestellt werden. Wer sich daran nicht hält, muss mit Sanktionen rechnen. Die lassen sich bei wiederholtem Fehlverhalten steigern, in hartnäckigen Fällen bis zu einem zeitweiligen Ausschluss vom Schulbesuch. Das tägliche Einsammeln der Handys und die Rückgabe nach Schulschluss sind organisatorisch nur mit unnötigem Aufwand nicht umzusetzen. Auch können da „Verluste“ auftreten, mit schwierigen rechtlichen Folgen. Längeres Einbehalten der Geräte verstößt gegen Eigentumsrechte. Die Wundermaschinen müssen also bei ihren Eigentümern bleiben. Das hat auch Vorteile: Sie können im Unterricht genutzt werden. Manches Textblatt würde sich erübrigen, wenn die Schülerinnen und Schüler selbst recherchieren und relevante Informationen auf ihrem Gerät speichern dürften. Auch die Einrichtung von Computerräumen oder Tablet-Klassen verlöre an Dringlichkeit, wenn die Lehrenden mit den bei ihren Schülern vorhandenen Smartphones sinnvoll umzugehen wüssten.
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