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Einheitliche Unterrichtende

Es gehört zu den Besonderheiten der deutschen Bildungsdiskussion, dass man immer die gleichen Themen diskutiert. Jetzt hat man den Ladenhüter „Einheitslehrer“ wieder aus der Schublade gezogen. Die einen schlagen ihn vor, die anderen lehnen ihn vehement ab. Beide haben Recht und Unrecht. Natürlich gibt es viele Gemeinsamkeiten beim Unterricht in der Sekundarstufe 1, den Klassen 5 bis 10. Die Verhaltensweisen von Pubertierenden ähneln sich, ob sie nun eine Gemeinschafts- oder Realschule oder ein Gymnasium besuchen. Daher wäre es auch sinnvoll, die pädagogische Ausbildung für diese Klassenstufen zu vereinheitlichen. Ob es auch organisatorischen möglich ist, steht auf einem anderen Blatt, denn die einen werden an Pädagogischen Hochschulen, die anderen an Universitäten ausgebildet. Aber eine Zusammenarbeit der Seminare bei der didaktischen Vorbereitung auf die Praxis des Schuldiensts ließe sich durchaus machen. Was den Fachunterricht angeht, so bestehen immer noch Unterschiede zwischen den Schularten. Die Ansprüche an die Gymnasiasten sind immer noch etwas höher als an die Realschüler. Und nur wer sein Fach sicher beherrscht, kann einen guten Unterricht bieten. Noch etwas: Nicht alle Lehrenden sind ausschließlich in der Sekundarstufe 1 tätig. Gymnasiallehrer haben auch noch in der Oberstufe zu unterrichten. Da erwarten wir einen fachlich souveränen Unterricht. Den kann nur leisten, wer sich intensiv mit den Inhalten seines Faches beschäftigt hat. Die Grundschule erwartet selbstverständlich, dass dort nur unterrichtent, wer die Besonderheiten der Klassen 1 bis 4 kennt, wer weiß, wie man den Anfangsunterricht, die Einführung ins Lesen und Schreiben, in die Welt der Zahlen, gestalten muss. Daher ist es eine Schnapsidee, Lehrkräfte, die einen guten Unterricht über Goethes „Faust“, die Integralrechnung, die Atomphysik, die Geschichte der Französischen Revolution oder Shakespeares „Hamlet“ schaffen, den Sechsjährigen als Vermittler des Alphabets vorzusetzen. Einheitlichkeit geht nicht immer. Oder geht es nur um die Einheitlichkeit der Bezahlung?

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