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Verhinderter Schulbesuch

Die Kinder sollen wieder zu Schulkindern werden. Wenigstens für zwei Wochen, ehe die sechseinhalb Wochen dauernden Sommerferien sie wieder der häuslichen Quarantäne unterwerfen. Das gehe nicht, liest man in der regionalen Zeitung. Dazu fehlten sowohl die Lehrkräfte als auch der Platz. Warum es an Räumen fehlen soll, wenn nur die Hälfte der Kinder kommen darf, erschließt sich nicht so recht. Die Abstandsregeln sind bei (höchstens) 15 Personen eigentlich gut einzuhalten. Dass man notfalls auch „schichten“ könnte, müsste inzwischen allen klar sein. Zwischen acht und 18.00 Uhr lässt sich viel Unterricht unterbringen. Aber der Platz sei nicht das Hauptproblem, es seien die Lehrerinnen und Lehrer, die fehlten. Warum das? Wo sind die hingekommen. Ach so, sie müssen zu Hause auf ihre Kinder aufpassen. Aber da beißt sich die Katze in den Schwanz: Wenn die Kinder in der Schule wären, müssten Eltern nicht zu Hause bleiben und auf sie aufpassen. Nun gebe es allerdings auch ältere Lehrkräfte, die zu den Risikogruppen gehörten. Die sind „freigestellt“. Offenbar traut man den älteren Menschen nicht zu, dass sie sich durch Abstand und MNS selber schützen. Testen könnte man sie ja auch. Was bei Fußballspielern möglich ist, müsste auch bei Pädagogen leistbar sein. Aber dann steht in der Verlautbarung noch etwas, was Häckerling irritiert. Ein Fünftel der Lehrenden habe sich selbst vom Dienst suspendiert. Wie geht das? Sie fehlen einfach und müssen nicht einmal nachweisen, warum sie nicht arbeiten wollen. Da ist was in der Ausbildung schiefgegangen. Lehrer in BW sind Beamte. Und die haben gefälligst die Pflicht, „mit vollem Einsatz“ ihrem „Dienst“ nachzukommen. Das ergibt sich aus dem privilegierten Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Staat (dem „Dienstherrn“) und seinen beamteten „Bediensteten“. Sollten sich unter den 20 % der Selbstbefreiten, die ihre monatlichen Bezüge dennoch gerne einstreichen, Drückeberger befinden, wäre das ein treffliches Argument gegen das „Beamtenverhältnis“.

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Fleißige Lehrende

Dass es neben dem C-Virus auch noch andere Themen in die Zeitung schaffen, ist erstaunlich. Dieser Tage wurde wieder einmal die Klage der Gymnasiallehrer publiziert, sie seien zeitlich überbelastet. Ihre Wochenarbeitszeit betrage (die Ferien eingerechnet) 45,5 Stunden. Diese Zahl wird seit vielen Jahren unverändert genannt. Auf welchen Daten sie beruht, weiß niemand. Sie mag ja sogar stimmen, aber sie ist folgenlos, denn es fehlt ihr an Eindrücklichkeit. Zumal es ein Durchschnittswert ist. Alle wissen, sie sagen es aber nie laut, dass die Belastung der Lehrkräfte saisonal stark schwankt, dass sie von ihren Fächern abhängig ist und ihrer Arbeitsweise. Wissen sollte man auch, dass die Mehrzahl der Lehrenden keinen vollen Lehrauftrag hat, also der Wert 45,5 nur auf einen Teil zutrifft. Dass die Arbeitszeit davon abhängig ist, wie jemand arbeitet, d. h. wie gründlich, wie strukturiert, wie redundant. Man kann an einem Oberstufenaufsatz eine Stunde sitzen oder auch nur eine halbe – macht bei 20 Arbeiten 10 Stunden Unterschied. Natürlich findet man in einer Stunde mehr Probleme im Schülerprodukt, aber niemand hat bisher bewiesen, dass erhöhtes Anstreichen von Falschem einen höheren Lerneffekt beim Zögling hat. Es gibt weitere Möglichkeiten der Reduktion von Arbeitszeit: kürzere Klassenarbeiten, gemeinsam erarbeitete oder von Verlagen fertig gelieferte Unterrichtseinheiten, eine sinnvolle Ablage der Materialien, die zügigere Abwicklung von Konferenzen, eine bessere Nutzung des Digitalen (zum Beispiel bei der Notengebung), strengere Regeln für Elterngespräche etc. Auf eine Senkung des Deputats zu hoffen ist müßig.

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Verordnete Mehrarbeit

Wenn ein Mangel an Lehrkräften herrscht, gibt es verschiedene Lösungen: Man stellt mehr Lehrerinnen und Lehrer ein, sofern es welche gibt, man lässt die vorhandenen Lehrenden fachfremd unterrichten, was allerdings nicht immer geht, denn nicht jede oder jeder kann statt Französisch Chemie unterrichten, oder man vergrößert die Klassen, was aber auf wenig Gegenliebe bei den Eltern stößt, oder man erhöht das Deputat, was dann einer Gehaltssenkung entspräche und die Bereitschaft junger Menschen, das Lehramt zu studieren, eher senkt, oder man ordnet Überstunden an. Letzteres hat die Schulministerin von BW nun vor. Allerdings wird im KM so getan, als ob das freiwillig wäre. Das aber kann es nicht sein, denn die freiwillige Mehrarbeit war schon bisher möglich. Wer wollte, konnte ein oder zwei Stunden mehr unterrichten – mit der Auflage, sie möglich bald, also im nächsten oder übernächsten Schuljahr durch eine entsprechende Senkung der Stundenzahl wieder auszugleichen. Es kann also bei der jetzigen Maßnahme nicht ums Dürfen, sondern ums Sollen oder eigentlich Müssen gehen. Bezahlt wird diese Art der Mehrarbeit nicht, sondern in ein paar Jahren durch Freizeitausgleich abgegolten. Das birgt Risiken für die Lehrerinnen und Lehrer. Was ist, wenn sie dann gar nicht mehr in der Schule sind, weil Kinder zur Welt kommen, der Ruhestand ansteht oder ein Wechsel in ein anderes Bundesland? Ob dann die unfreiwillig freiwillige Mehrarbeit finanziell ausgeglichen wird oder als „Geschenk“ des Staatsdieners an den Staat einkassiert wird?