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Gesuchte Lehrkräfte

Eigentlich suchen die Schulverwaltungen bundesweit keine „Lehrkräfte“, auch keine „Lehrenden“, sondern junge Menschen, weibliche und männliche, die Lehrer werden wollen, meinetwegen auch Lehrerin oder Lehrer. Sie fehlen, aber nicht allenthalben, sondern besonders an den Grundschulen und bei den anderen Schularten in bestimmten Fächern, Mathematik oder Physik oder Religionslehre. Den Werbern stellt sich die Frage: Wie bringt man jemand, der das Abitur „in der Tasche“ hat (was tatsächlich nie passiert, man legt das Zeugnis, das den gymnasialen Abschluss bescheinigt, in der Regel in einen Ordner oder eine Mappe), wie bringt man sie dazu, sich für das Lehramt zu interessieren und ein Studium dafür zu beginnen? Gewiss nicht mit dem Hinweis auf ein sehr gutes Gehalt, es ist nämlich allenfalls gut, auch nicht so sehr mit den Karrierechancen, die sind begrenzt, sondern eigentlich nur mit dem Hinweis auf die Tätigkeit: Man lernt etwas und bringt es den Kindern bei. Ein Fachstudium in Chemie, Germanistik oder Kunst hat seinen Reiz, die dabei erworbenen Kenntnisse an Jüngere weiterzugeben kann ebenfalls eine erfüllende Aufgabe sein. Sie ist es nicht immer, das liegt auch an den Inhalten. Ihre Komplexität so zu vereinfachen, dass Kinder und Jugendliche „mitkommen“, ist eine schwierige Aufgabe. Das weniger Vergnügliche am Lehrerberuf kann sich auch in der täglichen Begegnung mit den „Lernenden“ zeigen, den Mädchen und Jungen, wenn man es einfach ausdrücken will. Die wollen oft nicht, haben anderes im Sinn, sind faul, geschwätzig, desinteressiert, haben Probleme zu Hause oder mit Freunden, kurz: Sie wollen nicht lernen. Das kann man ihnen oft nicht verdenken. Damit klarzukommen übersteigt oft die Kräfte der Lehrkräfte. Sie leiden auch an den Korrekturen, am Unsinn, den man ihnen zu lesen zumutet. Alles wahr, dennoch: Es gibt sie auch, die anderen Momente, in denen es gelingt, etwas „rüberzubringen“, die jungen Köpfe anzuregen. Ihretwegen wird man Lehrer.

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Überfällige Anpassung

Einer der übelsten Bräuche der Kultusverwaltung war die Begleichung der Reisekosten von Lehrkräften durch Selbstzahlung. Seit vielen Jahren steht auf dem Antragsformular, mit dem man sich eine „außerunterrichtliche Veranstaltung“ (Ausflug, Schullandheim, Studienfahrt, Exkursion etc.) bei der Schulleitung genehmigen lassen muss, man könne die Reisekosten verlangen, auf einen Teil der Erstattung verzichten oder sie ganz selber zahlen. Diese Regelung ermöglicht es den Schulen, mehr AUV durchzuführen, als es seitens des Landes Mittel dafür gibt – ein wunderbares Argument im Kampf um neue Fünftklässler. Die Regelung hat auch Vorteile für das Land: Es konnte die Mittel für die AUV deckeln und so seinen Haushalt sanieren. Den reisenden Lehrern bleiben nur zwei Möglichkeiten: Entweder sie verweigern die Übernahme der AUV, womit sie sich in Widerspruch zu einer Anordnung der Schulleitung setzen, schließlich ist die Unternehmung genehmigt worden, und sich überdies den Zorn der Schüler und ihrer Eltern zuziehen, die sich schon auf die Reise gefreut haben. Oder sie übernehmen die Kosten. Das freut alle und belastet nur den eigenen Geldbeutel. Dass man mit dieser unmoralischen Regelung, deren Rechtswidrigkeit Häckerling in seinen Schulrechtskursen immer behauptet hat, so lange durchgekommen ist, bestätigt die Leidensfähigkeit der Lehrenden. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dieser Praxis einen Riegel vorgeschoben: Reisekosten sind zu bezahlen. Welche neue Idee, die Ausgaben zu deckeln, wird sich die Schulverwaltung nun einfallen lassen?

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Streikfreie Lehrer

Nun hat das Bundesverfassungsgericht ein Machtwort gesprochen. Die jahrelange juristische Hängepartie in Sachen „Lehrer streiken“ hat ein Ende. Sie dürfen nicht. Das sei mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, wie es im Grundgesetz heißt, nicht vereinbar. Die Meinung des Europäischen Gerichtshofs, Streik sei eine Art Grundrecht, wurde verworfen. Ist das gut so? Die GEW wird das nicht so sehen. Sie hat keine Mühe gescheut, ihre Position – auch Lehrer müssen streiken dürfen – durchzusetzen. Nun muss sie den Hebel an anderer Stelle ansetzen. Wenn Lehrer als Beamte nicht streiken dürfen, muss man ihnen den Beamtenstatus nehmen und sie zu Angestellten machen. Das ginge natürlich. Es gibt Bundesländer, die diesen Weg gehen oder gehen wollen. Er hat den Vorteil, dass Angestellte im Ruhestand billiger sind. Vorher aber nicht. Häckerling vermutet, dass es dazu kommen wird. Die ständige Kritik an den angeblichen und tatsächlichen Privilegien der Beamten wird ihre Wirkung nicht verfehlen. Wer eine Gesellschaft will, in der alle gleich sind, kann sich mit dem Beamtentum auf Dauer nicht abfinden. So wie die Trennung in Privat- und Kassenpatienten irgendwann ein Ende haben wird, wird auch die Einheitsschule kommen und mit ihr der Einheitslehrer. Und der ist dann ein Angestellter, wenn es dem Angestellten nicht auch noch an den Kragen geht. Denn ist noch einzusehen, dass es zwei Klassen von Beschäftigten gibt, Arbeiter und Angestellte? Es wird bald nur noch arbeitende und nicht arbeitende Menschen geben, deren Geschlecht durch ein Sternchen verborgen wird, deren Hautfarbe nicht genannt werden darf und deren Nationalität zu erwähnen strafbar sein wird. Gegen diese Entwicklung zu streiken wäre verlockend.