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Schule

Verhinderter Schulbesuch

Die Kinder sollen wieder zu Schulkindern werden. Wenigstens für zwei Wochen, ehe die sechseinhalb Wochen dauernden Sommerferien sie wieder der häuslichen Quarantäne unterwerfen. Das gehe nicht, liest man in der regionalen Zeitung. Dazu fehlten sowohl die Lehrkräfte als auch der Platz. Warum es an Räumen fehlen soll, wenn nur die Hälfte der Kinder kommen darf, erschließt sich nicht so recht. Die Abstandsregeln sind bei (höchstens) 15 Personen eigentlich gut einzuhalten. Dass man notfalls auch „schichten“ könnte, müsste inzwischen allen klar sein. Zwischen acht und 18.00 Uhr lässt sich viel Unterricht unterbringen. Aber der Platz sei nicht das Hauptproblem, es seien die Lehrerinnen und Lehrer, die fehlten. Warum das? Wo sind die hingekommen. Ach so, sie müssen zu Hause auf ihre Kinder aufpassen. Aber da beißt sich die Katze in den Schwanz: Wenn die Kinder in der Schule wären, müssten Eltern nicht zu Hause bleiben und auf sie aufpassen. Nun gebe es allerdings auch ältere Lehrkräfte, die zu den Risikogruppen gehörten. Die sind „freigestellt“. Offenbar traut man den älteren Menschen nicht zu, dass sie sich durch Abstand und MNS selber schützen. Testen könnte man sie ja auch. Was bei Fußballspielern möglich ist, müsste auch bei Pädagogen leistbar sein. Aber dann steht in der Verlautbarung noch etwas, was Häckerling irritiert. Ein Fünftel der Lehrenden habe sich selbst vom Dienst suspendiert. Wie geht das? Sie fehlen einfach und müssen nicht einmal nachweisen, warum sie nicht arbeiten wollen. Da ist was in der Ausbildung schiefgegangen. Lehrer in BW sind Beamte. Und die haben gefälligst die Pflicht, „mit vollem Einsatz“ ihrem „Dienst“ nachzukommen. Das ergibt sich aus dem privilegierten Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Staat (dem „Dienstherrn“) und seinen beamteten „Bediensteten“. Sollten sich unter den 20 % der Selbstbefreiten, die ihre monatlichen Bezüge dennoch gerne einstreichen, Drückeberger befinden, wäre das ein treffliches Argument gegen das „Beamtenverhältnis“.

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Politik

Streikfreie Lehrer

Nun hat das Bundesverfassungsgericht ein Machtwort gesprochen. Die jahrelange juristische Hängepartie in Sachen „Lehrer streiken“ hat ein Ende. Sie dürfen nicht. Das sei mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, wie es im Grundgesetz heißt, nicht vereinbar. Die Meinung des Europäischen Gerichtshofs, Streik sei eine Art Grundrecht, wurde verworfen. Ist das gut so? Die GEW wird das nicht so sehen. Sie hat keine Mühe gescheut, ihre Position – auch Lehrer müssen streiken dürfen – durchzusetzen. Nun muss sie den Hebel an anderer Stelle ansetzen. Wenn Lehrer als Beamte nicht streiken dürfen, muss man ihnen den Beamtenstatus nehmen und sie zu Angestellten machen. Das ginge natürlich. Es gibt Bundesländer, die diesen Weg gehen oder gehen wollen. Er hat den Vorteil, dass Angestellte im Ruhestand billiger sind. Vorher aber nicht. Häckerling vermutet, dass es dazu kommen wird. Die ständige Kritik an den angeblichen und tatsächlichen Privilegien der Beamten wird ihre Wirkung nicht verfehlen. Wer eine Gesellschaft will, in der alle gleich sind, kann sich mit dem Beamtentum auf Dauer nicht abfinden. So wie die Trennung in Privat- und Kassenpatienten irgendwann ein Ende haben wird, wird auch die Einheitsschule kommen und mit ihr der Einheitslehrer. Und der ist dann ein Angestellter, wenn es dem Angestellten nicht auch noch an den Kragen geht. Denn ist noch einzusehen, dass es zwei Klassen von Beschäftigten gibt, Arbeiter und Angestellte? Es wird bald nur noch arbeitende und nicht arbeitende Menschen geben, deren Geschlecht durch ein Sternchen verborgen wird, deren Hautfarbe nicht genannt werden darf und deren Nationalität zu erwähnen strafbar sein wird. Gegen diese Entwicklung zu streiken wäre verlockend.

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Grün-Rot und seine jungen Beamten

Wer will bestreiten, dass der Staat sparsam wirtschaften muss? Auch ein verhältnismäßig wohlhabendes Bundesland wie Baden-Württemberg muss das tun. Sparsamkeit zeigt sich vor allem beim Geldausgeben. Dummerweise denken dabei viele Politiker zuerst an ihre Mitarbeiter. So auch die Grün-Roten hier. Besonders die Beamten des höheren Dienstes haben sie als Sparschweine entdeckt. Vor allem die jüngeren werden zur Kasse gebeten. Das trifft insbesondere die angehenden Lehrer des Gymnasiums. Ihnen zeigt sich der Dienstherr Staat von seiner unsympathischsten Seite.

Man zahlt diesen bald Dreißigjährigen nach dem Start in den Beruf einige Jahre weniger, als ihnen laut Besoldungstabelle zusteht, und man erhöht laufend ihren Eigenanteil an den Krankheitskosten. Auch sie werden von der Verschiebung der Besoldungserhöhung um ein Jahr (der „Null-Runde“) betroffen. Das bringt dem Staat eine „Erleichterung“, aber es macht das Leben der Jungen schwerer.

Diese Menschen haben länger studiert als ihre Kollegen in den anderen Laufbahnen, sie kommen also später in den Beruf und beginnen daher erst später mit dem Geldverdienen. Bei den Lehrern (denen im Gymnasium) kommt dazu, dass ihre Chance auf eine Stelle rapide gesunken ist. Sie müssen also befristete Aufgaben annehmen oder Lücken im Privatschulbereich kostengünstig stopfen.

Andererseits erwartet man von diesen jungen Leuten, dass sie eine Familie gründen, eine Immobilie erwerben und das im Umbau befindliche Bildungssystem motiviert und innovativ begleiten.

Was ist sozial daran, die eigene Sparsamkeit damit zu beweisen, dass man anderen das Geld wegnimmt?