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Sprachlose Denkpause

Allerhand schulisch Interessantes bieten die Stuttgarter Zeitungen an diesem Samstag (17.4.10): Eine berufliche Schule in Stuttgart verlangt von den Schülern, die gegen das Handy-Verbot verstoßen, ein Bußgeld von 2,50 oder 5,00 €, und in einer Schweizer Grundschule wird ein aufregendes Programm zur Nutzung von I-Pods und Handys im Unterricht erprobt. Das eine bringt Geld in die Sozialkasse der Schule, das andere die Medienkompetenz weiter.

Der ärgerlichste Artikel steht auf Seite 1 der Stuttgarter Nachrichten: Die inzwischen wohl tatsächlich durchgeführten Einschulungs- und Sprachtests des Landes haben ergeben, dass rund ein Viertel aller Schulanfänger mit beträchtlichen sprachlichen Problemen kämpft. Die Sozialministerin habe das, ist zu lesen, so kommentiert: „Das muss uns zu denken geben.“

Häckerling meint, dass dieses Denken schon seit längerer Zeit fällig gewesen wäre; denn die Defizite, vor allem der „Kinder mit Migrationshintergrund“, wie man so gerne sagt, haben sich schon lange abgezeichnet. Man hätte nur Grundschullehrerinnen oder Frauen in den Kindergärten (Kitas) fragen müssen. Dann wäre auch auf den Tisch gekommen, dass diese Sprachprobleme nicht nur da sind, sondern dass man auch viel zu wenig dagegen unternimmt.

Diese Kinder drohen schon in der Grundschule zu scheitern. Sie brauchen eine individuelle Begleitung und Förderung. Frau Sozialministerin: Handeln Sie!

(Blog-Eintrag Nr. 174)

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Unentgeltlich – Lernmittelfreiheit und Sprachförderung

Den Stuttgarter Nachrichten ist es (am 14.10.09) die Schlagzeile auf der ersten Seite wert: Die Bürger seien zu anspruchsvoll; sie wollten ein „Rundum-Sorglos-Paket“ von den Städten und Gemeinden. Das aber sei unbezahlbar. So jedenfalls hat sich ein Sprecher der Kommunen geäußert. Zur Verdeutlichung der Anspruchsmentalität werden unter anderem genannt: die Lernmittelfreiheit und die Sprachförderung.

Die Lernmittelfreiheit hat in Baden-Württemberg Verfassungsrang: „Unterricht und Lernmittel an den öffentlichen Schulen sind unentgeltlich“, heißt es im Artikel 14 der Landesverfassung. Das bedeutet in der Praxis, dass alle für den Unterricht notwendigen Materialien (Schulbücher, Arbeitshefte, Lektüren, Chemikalien, Taschenrechner, Malpapiere und dergleichen) kostenlos zur Verfügung zu stellen sind. Ausgenommen sind persönliche Gegenstände wie die Schultasche, die Turnschuhe und das Schreibmäppchen oder Gegenstände, die wenig mehr als einen Euro kosten (z. B. Hefte, Radiergummi, Geodreieck). Diese Regelung ist von den Müttern und Vätern der Verfassung mit Bedacht formuliert worden; denn der Schulbesuch soll für alle erschwinglich sein.

Ganz nebenbei: Die Schulträger, die Städte und Gemeinden, erhalten für jeden Schüler vom Land einen Zuschuss. Der reicht für die Lernmittel allemal und auch für etliche Lehrmittel.

Die Sprachtests bei Vierjährigen und die darauf aufbauende Förderung sind unabdingbar, wenn wir nicht wollen, dass schon beim Eintritt in die Schule das lebenslange Scheitern der Kinder aus spracharmen Elternhäusern feststehen soll. Denn offenbar schafft es nicht einmal die Grundschule, die immerhin eine „Gesamtschule“ ist, die Defizite in der Sprachkompetenz abzubauen. Das muss vorher geschehen. Wenn die Städte dafür kein Geld zu haben meinen, muss das Land auch hier unterstützend eingreifen.

Lernmittelfreiheit und Sprachförderung sind denkbar schlechte Beispiele für das Anspruchsdenken der Bürger.