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Rechtsrangelei

Von wegen Sommertheater, es ist ein Verfassungskonflikt der besonderen Art, dessen Zeuge wir in diesen Tagen werden. Journalisten haben Dokumente veröffentlicht, die der Geheimhaltung unterliegen. Sie verfolgten damit einen politischen Zweck, ich unterstelle: einen ehrenwerten. Dann wehrten sich die Betroffenen, die Vertreter des Geheimdienstes und der Justiz; es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Sie seien bei derlei Verstößen dazu verpflichtet, beteuerten die Verantwortlichen. Auch das ist eine ehrenwerte Haltung. Es folgten die weiteren Reaktionen. Wie zu erwarten war, wehrte man sich seitens der Presse und sah die Pressefreiheit in Gefahr – eine ebenfalls respektable Haltung, denn die Presse muss frei sein. Und wie reagierte „die Politik“? Die fürchtete offenbar eine „schlechte Presse“ wie der Teufel das Weihwasser (wenn dieses Bild noch korrekt ist). Daher „ging sie auf Distanz“ zu den Ausgespähten und zum Generalbundesanwalt Range. Der schlug zurück und beklagte einen unzulässigen Eingriff der Politik ins Rechtswesen. Er hat insofern Recht, als nach dem Prinzip der Gewaltenteilung die Regierung (die Exekutive) keinen Einfluss auf die Justiz (die Judikative) nehmen darf. Leider ist die dritte Gewalt (die Legislative) derzeit im Urlaub. Daher kann die vierte Gewalt, die Presse, auftrumpfen. Range also hatte Recht, aber er durfte natürlich „seinen“ Minister der Justiz nicht öffentlich anklagen. Ergo musste der handeln und den Generalbundesanwalt entlassen. Musste er das wirklich? Hätte sich die Geschichte nicht anders managen lassen? Man hat den Eindruck, dass man auf Seiten der Politik – aller Gewaltenteilung zum Trotz – den Range schon lange loshaben wollte.

Eine Antwort auf „Rechtsrangelei“

Es ist beklagenswert, dass alleine die Anklage des Landesverrates (und wir sprechen wirklich nur von der Anklage) ausreicht, um Heerscharen von Journalisten aufzuscheuchen und “Landesverrat” als neues Allheilmittel zu entdecken. “Vorsicht ist gut, Landesverrat ist besser” kann man lesen, “Wie kann man die Pressefreiheit so mit Füßen treten?” hört man im Radio. Mir würde kein Land einfallen, in dem man Landesverrat oder die Anklage dessen als Auszeichnung anerkennt. Mir fallen hier Gruppierungen ein, die seit einiger Zeit vor der Presse warnen und dafür verteufelt werden. Es scheint, als würden sie doch nicht so falsch liegen. Für mich ist die Veröffentlichung von Unterlagen, die der Geheimhaltung unterliegen, etwas Schändliches. Ich würde solche “Journalisten” behandeln wie Diebe, und selbst hier ist der Staat noch nachsichtig. Wer des Landesverrates beschuldigt wird, sollte sich genau überlegen, ob es ein Grund zur Freude ist, oder vielleicht Zeit, ein anderes Land zu finden, das genauso nachsichtig mit Verrätern ist.

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