Rein rechtlich ist die Sache klar: Die Schulbesuchspflicht entfällt nur, wenn jemand krank ist oder verhindert oder beurlaubt. Der Streik fürs Klima ist kein Beurlaubungsgrund. Wer also aus diesem Grund in der Schule fehlt, muss damit rechnen, eine Sanktion erdulden zu müssen. Außer dem Vermerk im Klassenbuch könnte das eine „Freiheitsstrafe“ oder eine „Zusatzarbeit“ sein. Manche werden das kleinlich finden. Da gehen Kinder oder Jugendliche für ein großes Ziel auf die Straße und werden auch noch dafür „bestraft“. Das scheint ungerecht, aber was wäre, wenn die Schule nicht reagierte, wenn sie jeden einfach gehen ließe, der sich selbst beurlaubt, und sei es aus einem triftigen Grund? In Summerhill war das einst so der Brauch. Manche gingen wochenlang nicht zum Unterricht, weil sie es nicht wollten. Man gab sie frei, bis sie einsichtig genug waren, den Unterricht als wichtig anzusehen und wieder an ihm teilzunehmen. Aber ein nachhaltiger Unterricht ist damit nicht möglich. Wechselnde Gruppenzusammensetzungen lassen keine Kontinuität im Unterrichten zu. Der Schülerprotest hat gewiss ehrenwerte Gründe. „Die Erwachsenen“ kümmern sich zu wenig um die Folgen des Klimawandels. Sie zögern mit der Änderung ihrer Lebensführung, fahren zu viel Auto, fliegen zu oft in den Urlaub, essen zu viel Fleisch, heizen mit altmodischen Heizungen, wohnen in Wohnungen oder Häusern, die ohne Not Energie abgeben, weil die Isolierung zu dürftig ist. Aber ändert sich daran etwas, wenn Schüler nicht am Unterricht teilnehmen? Sie sind die Kinder genau jener Eltern, die sich „falsch“ verhalten. Vielleicht wäre es besser, in der Schule zu bleiben und die Lehrer dazu zu bringen, über konkrete Schritte gegen den Klimawandel nachzudenken, solche, über die man zu Hause reden kann.
Kategorien