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Datenuntaten

Es ist schon beeindruckend, mit welcher Eindeutigkeit das Bundesverfassungsgericht, die Judikative also, am 2.3.10 der Legislative, Regierung, Parlament und auch dem Bundespräsidenten, bescheinigt hat, dass sie ein fehlerhaftes Gesetz beschlossen haben. Die Datenspeicherung auf Vorrat wurde für nichtig erklärt. Die Exekutive hat nunmehr alle auf der Grundlage dieses nichtigen Gesetzes angesammelten Daten zu löschen. Wird sie es tun? Und wer wird prüfen, ob sie es getan hat?

Wenn unser Staat künftig Daten von Bürgern haben will, muss er strenge Auflagen beachten, zum Beispiel die Aspekte der Zweckgebundenheit, Verhältnismäßigkeit und Sicherheit. Man könnte sich über die Schlamperei beim Verfertigen von Gesetzen aufregen. Häckerling zieht es vor, sich über das Funktionieren des Systems der Gewaltenteilung zu freuen.

Vor dem Hintergrund dieser den Bürger vor unberechtigter staatlicher Ausspähung schützenden Entscheidung fragt man sich ganz nebenbei, ob der in Schwung gekommene Handel mit geklauten Daten über Personen, die mutmaßlich ein Steuervergehen begangen haben, rechtlich gesehen so unbedenklich ist, wie viele das meinen. Sammelt nicht auch hier der Staat Daten? Nein, er sammelt sie nicht einmal, er kauft sie von cleveren Informatikern, die in die Systeme Schweizer Banken eingedrungen sind und sie dort geholt haben. Genügt es zu sagen, dem Staat sei es erlaubt, so zu handeln, weil der Zweck (Steuerstraftaten auszudecken) die Mittel (der Kauf von ausgespähten Daten) heiligt?

Es geht dem Bundesverfassungsgericht nicht darum, Übeltäter zu schützen, aber es macht deutlich, dass die Jagd auf sie nach rechtsstaatlichen Regeln ablaufen muss. Wie wäre es mit einem Gesetz, das dem Staat erlaubt, den Kauf widerrechtlich erlangter Daten rechtlich unbedenklich vorzunehmen?

(Blog-Eintrag Nr. 159)

2 Antworten auf „Datenuntaten“

Wie wäre es, wenn man die Gesetze prüft, bevor sie erlassen werden, und wenn sie erlassen sind, diesen kostspieligen Vorgang mit dem Bundesverfassungsgericht weglässt? Was der ganze Vorgang in meinen Augen deutlich macht, ist, dass dieser Staat sich selber Knüppel zwischen die Beine wirft, wo er doch eigentlich bestrebt sein sollte, das Rennen um die Erhaltung seiner Sicherheit nicht zu verlieren. Das Verbrechen nutzt die neuen Techniken, ohne lange zu zögern, und wenn der Staat wie ein querschnittsgelähmter Polizist hinterherhumpelt, muss er sich von Sympathisanten der Verbrecher auch noch aufhalten lassen, weil er über ein Privatgrundstück läuft. Das ist doch zum Heulen, Machiavelli würde sich im Grabe umdrehen. Dass ein Rechtsstaat Gesetze braucht, ist klar, aber dass man sie dann lang und breit verklagen, revidieren und für teilweise unrichtig erklären kann, das ist in meinen Augen eine Missgeburt der Demokratie.

An Boris: Ihm ist zuzustimmen, wenn er fordert, dass man “bessere” Gesetze machen sollte, das heißt solche, die vor der Verfassung und damit auch vor dem Verfassungsgericht Bestand haben. Dass wir diese Instanz haben, finde ich sehr gut, denn das BVG zeigt ja nicht nur Grenzen auf, sondern auch Perspektiven. Ein Rechtsstaat muss sich ständig weiterentwickeln. Das oberste Gericht weist Wege für eine gute Entwicklung.
Natürlich muss auch Sicherheit sein. Der Staat muss dem organisierten Verbrechen gewachsen bleiben, weil der Bürger sonst Gefühle der Bedrohtheit entwickelt. Aber die Erkenntnis, dass es keine hundertprozentige Sicherheit geben kann, dass immer das bekannte “Restrisiko” bleiben wird, dass auch Gesetze nur so gut sind wie die, denen ihre Umsetzung obliegt, dass man nicht “alles” vom Staat erwarten kann – diese Erkenntnisse zu verinnerlichen ist den Bürgern eines demokratischen Staates auch zuzumuten.

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