Es geht um 500.000 €, hören wir, und um die Frage, wer sie ihm geliehen hat, dem jetzigen Bundespräsidenten und damaligen Ministerpräsidenten von Niedersachsen. War es der Mann oder die Frau? Wenn er ihm geliehen hat, war es dann eine Bestechung? Wenn sie ihm geliehen hat, war es dann keine? Und was, wenn sie ihm das Geld ihres Gatten als Kredit gab?
Darf ein Politiker in Leitungsfunktion überhaupt einen Privatkredit mit etwas niedrigerem Zinssatz annehmen? Muss er nicht zu einer Bank gehen, wenn er Geld braucht? Zu welcher? Und wenn die Bank ihm auch günstigeren Zins einräumt als anderen, ist das auch ein Bestechungsversuch? Und wann liegt eine Bestechung vor? Wenn jemand aufgrund seines Amtes oder seiner Stellung einen Vorteil hat, also begünstigt wird? Oder erst, wenn er sich im Gegenzug erkenntlich zeigt? Und wie weist man das nach? Genügt die entsprechende Unterstellung?
Es ist ein gutes Zeichen für das Funktionieren der Selbstreinigungskräfte unserer Gesellschaft, dass auch „die Großen“ gelegentlich unter die Lupe genommen werden. Nicht immer also lässt man sie laufen. Aber dennoch beschleicht mich ein ungutes Gefühl bei der Causa Wulff. Warum kommt das alles jetzt auf den Tisch? Was ist daran so bedeutsam, dass es die Medien tagelang aufgeregt traktieren und uns damit von anderen, größeren Problemen ablenken? Da stellt sich eine hin und fordert verklausuliert den Rücktritt des Bundespräsidenten. Sie redet von der Politikverdrossenheit, die er steigere, und verschweigt scheinheilig, dass sie dasselbe Geschäft betreibt.
Darf man an dieser Stelle auch noch ergänzen, dass hier Weichen für die Bundestagswahl 2013 gestellt werden? Der Sturz eines der CDU angehörenden Bundespräsidenten hätte angenehme Folgen für den Wahlkampf der politischen Gegner.