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Alternativlose

Es gibt neben den S-21-Demos noch eine andere Gruppe von Dauerdemonstranten, die Protestierer gegen die sexuelle Vielfalt, genauer: gegen die schulische Thematisierung dieser Vielfalt. Dafür, für die Vielfalt, wählen sie gerne das Bild vom Regenbogen, ausgerechnet jenes Symbol, das am Ende der Sintflutgeschichte des alttestamentlichen Gottes Abkehr von der Vernichtung sexuell Andersartiger (von denen es in Sodom einige gegeben haben soll) markiert.

Man muss sich unter diesen Protestmenschen durchaus ehrbare Christen vorstellen, die aus der Tatsache, dass im Alten Testament Sachen wie Homosexualität und Onanie mit Abscheu dargestellt werden, den Schluss ziehen, sie müssten auch dagegen zu Felde ziehen. Diese ehrbaren Leute sind sicher heute sehr zufrieden, dass der neue Papst bei seinem Versuch der Lockerung der katholischen Sexualmoral gescheitert ist. So ergibt sich eine Heilige Ökumenische Allianz, der auch Putins Russland und weite Teile des Islam beitreten könnten.

Auf deutscher Seite haben die Ehrbaren sogar eine politische Partei gefunden, die sich diese frommen Ziele aufs Panier geschrieben hat. Nein, es ist nicht die CDU, die biedert sich den ehrbar Konservativen nur an, es ist die Alternative für Deutschland, die sich das Familienbild dieser christlichen Gruppierung dem Vernehmen nach ganz zu Eigen gemacht hat. Kein Wunder, dass die AFD solchen Zulauf hat. Die wöchentlichen Stuttgarter Demos sind auch welche für sie.

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Streikopfer

Um es gleich im ersten Satz zu beteuern: Ich bin für das Recht auf Streik. Die nicht beamteten Arbeitnehmer in diesem Staat dürfen streiken und sie müssen es manchmal auch, um ihre Interessen durchzusetzen. Dass man weniger arbeiten und mehr verdienen will, das kann unsereins irgendwie nachvollziehen.

Mit dem Streik sind immer Nachteile für Unbeteiligte, die „Streikopfer“, verbunden: In der Automobilindustrie verzögert sich die Auslieferung des Autos, das man bestellt hat, bei der Post kann man kein Paket mehr abgeben, im Einzelhandel bin ich im Ausgeben meines Geldes behindert. Dennoch: die Folgen sind nicht gravierend. Ich muss noch eine Weile mit dem alten PKW fahren, gebe das Paket bei der Konkurrenz auf und stelle den Kauf eines neuen Wintermantels zurück.

Wenn die Bahn streikt, kann ich nur zu Fuß gehen, mit dem Bus fahren, auf das Fahrrad steigen oder auf mein Auto zurückgreifen. Weil das, die Benutzung des Autos, die andern auch tun, stehe ich im Stau oder finde keinen Parkplatz. Die damit verbundenen Kosten habe ich selbst zu tragen. Den Ausgaben für ein Monats- oder Jahresticket steht keine Leistung gegenüber. Gebuchte Karten für Theater oder Konzert verfallen, weil ich mein Ziel nicht erreichen kann. Das interessiert weder die GDL noch die Deutsche Bahn. Sie tragen ihren Streit und den Streik auf dem Rücken derer aus, die kein Auto haben oder sich kein Taxi leisten können.

Was mich persönlich besonders nervt ist das Auftreten des Gewerkschaftsbosses, der alles kann (vor allem seine Mannen aufputschen) außer Hochdeutsch. Er diskreditiert eine an sich sympathische Mundart. Es nervt auch das Bahnmanagement. Warum hat es keine Idee, wie man den Konflikt lösen könnte? Wieso bekommen die Bosse so hohe Gehälter, wenn sie ihre Aufgabe doch nicht erfüllen?

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Lernmittelabwehr

Menschen, die sparen, um für die Zukunft vorzusorgen, haben meine volle Sympathie. Sie gilt auch den Schulleitern, die angesichts des ständigen Wandels der Schullandschaft (z. B. der Ankündigung eines neuen Bildungsplans) ein finanzielles Polster schaffen wollen. Leider eignet sich die Lernmittelfreiheit nicht zum Sparen.

Sie ist in der Landesverfassung eindeutig geregelt: „Lernmittel … sind unentgeltlich“, heißt es im Artikel 14. Das Geld dafür hat der Schulträger zur Verfügung zu stellen. Als Lernmittel gelten aber nicht nur die Schulbücher. Dazu zählen auch andere im Unterricht benötigte „Mittel“. So wird in der Verordnung, die die Lernmittelfreiheit regelt, gefordert, dass der Schulträger „Pauschbeträge“ anzusetzen habe für „Lern- und Arbeitsmittel, Ganzschriften und Arbeitshefte“ (Lernmittelverordnung § 1, Absatz 2).

Die Entscheidung, welche Lernmittel in einem Fach benötigt werden, trifft die Fachkonferenz. Nun berichtet die Stuttgarter Zeitung (am 13.10.14), dass manche Schulen von den Eltern fordern, dass sie die Arbeitshefte (also „Workbooks“ und dergleichen) bezahlen. Diese Forderung können sie aber nur dann erheben, wenn ein solches Heft der privaten Übung dient. Wird es offiziell im Unterricht eingesetzt, ist es ein unentgeltlich zur Verfügung zu stellendes Lernmittel. Dass es durch Gebrauch (Reinschreiben) unbrauchbar wird, also nicht noch einmal ausgeliehen werden kann, liegt in der Natur der Sache, ändert aber nichts an seiner Eigenschaft als Lernmittel. Die Aufforderung an die Eltern, solche Dinge selbst zu bezahlen, rückt jene, die sich, aus welchen Gründen auch immer, auf die Lernmittelfreiheit berufen, ins Zwielicht und diskriminiert sie („Sind die so arm?“). Das aber ist der Schule nicht erlaubt.