Das Beamtenrecht ist offenbar ziemlich dehnbar, Diesen Eindruck erweckt die Geschichte eines Polizisten, der durch Aussagen auffällt, die der Alternative für Deutschland gut anstünden, die er aber als Vertreter einer Gewerkschaft ablässt. Nun darf bei uns bekanntlich jeder sagen, was er will, ob es stimmt oder nicht, ob er Polizist ist oder Politiker. Das Besondere am Fall Wendt aber ist, dass der Staat den Gewerkschaftsvertreter dafür bezahlt. Dazu aber fehlt die Rechtsgrundlage im Beamtenrecht, wie wir jetzt erfahren mussten. Der Polizist ist nicht, wie es die Regelungen für die Personalvertretung vorsehen, als gewählter Personalrat teilweise und auf Zeit vom Dienst freigestellt worden, sondern er vertritt eine Gewerkschaft. Von der bekommt er eine „Aufwandsentschädigung“. Gleichzeitig wird er als Beamter bezahlt, und zwar für einen „Dienst“, den er nicht erbringt. Das ist dreist. Und es mutet noch dreister an, dass dies seit Jahren so der Brauch ist. Nichts gegen die Gewerkschaften; sie sind wichtig, sie erfüllen für ihre Mitglieder wichtige Aufgaben. Sie sind auch nicht arm und können ihren Funktionären ordentliche Gehälter zahlen. Muss der Steuerzahler das Gewerkschaftswesen finanzieren? Nein, muss er nicht, darf er auch nicht, denn das würde die Unabhängigkeit der Gewerkschaften beschädigen. Aber in einem Staat (die Bundesrepublik Deutschland), wo ein ethisch fragwürdig handelnder Autokonzern (VW) von Gewerkschaftlern maßgeblich gesteuert wird und wo ein Land (Niedersachsen) im Aufsichtsrat sitzt, sind die Grenzen zwischen Wirtschaft, öffentlicher Hand und Gewerkschaften derart verwischt, dass man sich über den Wendt-Fall gar nicht zu wundern braucht.
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