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Tabuisierte Meinungsfreiheit

Das Grundgesetz braucht man dazu nicht zu befragen. Da heißt es, dass jeder das „Recht habe, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ Was ist daraus geworden? Wer eine „falsche Meinung“ kundtut, wird geächtet. Es findet eine Zensur statt, keine staatliche, eine gesellschaftliche. Jedes Votum, das vom politischen Mainstream abweicht, wird geahndet und als Tabubruch gegeißelt. Dabei ist es erlaubt, dass Sozialisten von der Umverteilung der Vermögen reden, von der Enteignung des Grundbesitzes oder von der Zähmung der Gier von Banken oder Kapitalisten, es ist tatsächlich erlaubt, dass Nationalkonservative sich kritisch gegen Fremde in Deutschland äußern, ja, es ist sogar erlaubt zu sagen, dass man in Deutschland gefälligst das Recht auf den eigenen Tod einführen soll, dass Ehen zwischen Männern oder zwischen Frauen gleichberechtigt sein sollen oder dass man sie unbedingt verbieten muss. Man darf die Darwin’schen Gesetzes leugnen und den Koran als Gesetzesgrundlage fordern. Solches und mehr darf man sagen. Es kann allerdings sein, dass jemand widerspricht; denn das ist auch erlaubt. Aber wehe, man sagt etwas „Ungehöriges“, dem Zeitgeist Widersprechendes. Wehe, ein Politiker (von links oder rechts oder aus der Mitte) sagt etwas, das derzeit nicht irgendeine Gruppe für falsch hält. Dann werden die Messer gewetzt, dann werden Bedrohungen laut, dann ist man seines Lebens nicht mehr sicher. Wie herrlich weit haben wir es gebracht!

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