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Unrühmliche Forderungen 1 oder Bildungspolitische Ziele der CDU

Auch wenn es keine bundespolitische Aufgabe ist, die Bildung erklingt dauernd als Hintergrundmusik im Wahlkampf 2009. So will die CDU (laut „Profil“ September 2009) bis 2015 zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in Bildung und Forschung investieren, die Durchlässigkeit im gegliederten Schulsystem erhöhen sowie bundesweite Leistungsmaßstäbe für Abschlüsse. Wäre das nicht Sache der KMK? Kinder ab vier sollen verbindliche Sprachtests ablegen und „bei Defiziten frühzeitig“ gefördert werden; denn alle sollen bei der Einschulung Deutsch sprechen können. Das klingt sehr vernünftig. Und da die Christdemokraten in der Mehrzahl der Bundesländer regiert, hindert sie niemand daran, ihren Forderungen Taten folgen zu lassen.

Aber dann steht in dieser Liste der Ziele noch etwas Merkwürdiges: CDU und CSU wollen, dass „konfessioneller Religionsunterricht zum Kanon der Pflichtfächer gehört.“ Dem ist doch schon so. Im Grundgesetz (Artikel 7, Absatz 3) steht, dass der Religionsunterricht „in den öffentlichen Schulen … ordentliches Lehrfach“ ist – jawohl „ist“. Es ist das einzige Schulfach, das unsere Verfassung vorschreibt. Diese christdemokratische Forderung läuft also ins Leere. Oder handelt es sich um eine Streicheleinheit für christliche Wähler?

Dass allerdings nicht einmal das Grundgesetz es schafft, dem Religionsunterricht in Berlin zu „seinem Recht“ zu verhelfen, steht auf einem anderen Blatt.

Und dass ich den Religionsunterricht in der derzeitigen Form für problematisch halte, werde ich in diesem Blog demnächst erörtern.

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Unzuverlässige Erhebung oder Wie die GEW nach Unterrichtsausfall forscht

Schon am zweiten Schultag (15.9.09) machen sich die Spione der GEW ans Werk. Wer will (Schulleiter, Lehrkraft, Eltern usw.), kann das Internetportal der Gewerkschaft anklicken und dort in ein Formblatt eintragen, wie die Lehrerversorgung an der eigenen Schule ist und ob Unterricht ausfällt. Schulleiter werden sich kaum trauen, dort etwas über die Lage der eigenen Schule mitzuteilen. Den Lehrerinnen und Lehrern verbietet das Beamtenrecht solches „Petzen“ – allerdings sichert die GEW Vertraulichkeit zu. Und die Mitteilungen der Eltern können in Sätzen wie diesen bestehen: „Wieder sind in der 7a vier Stunden Deutsch ersatzlos ausgefallen“, „Frau XYZ ist schon seit zehn Tagen krank“, „Herr ABC hat am Freitag die Mathematikstunden einfach ausfallen lassen.“

Was ist damit gewonnen? Die Gewerkschaft bekommt eine umfangreiche Datensammlung über die Schulen, Kompetenz der Schulleiter und die Fehlzeiten der Lehrkräfte. Auch wenn sie zusichert, die E-Mails zu löschen, so sind die Daten doch damit nicht verschwunden. Was sagt eigentlich der Datenschutzbeauftragte dazu? Die gewonnenen Erkenntnisse sollen als politisches Druckmittel eingesetzt werden, heißt es. Das klingt ehrenwert. Aber was sind die Daten wert, da ihnen jede Repräsentativität abgeht?

Ausfall von Unterrichtsstunden ist normal. Lehrkräfte werden krank, fortgebildet oder zu Prüfungen geschickt. Sie gehen mit Klassen ins Schullandheim, nach Frankreich oder auf Exkursion. Nicht immer ist es möglich, die in den anderen Klassen entfallenden Stunden sinnvoll aufzufangen.

Aber es gibt Möglichkeiten der Kompensation: Man kann den Schülerinnen und Schülern längerfristige Hausaufgaben geben, sie in Gruppen an Projekten arbeiten lassen oder ihnen eine Lektüre auftragen, kurz: sie im eigenverantwortlichen Arbeiten und Lernen stärken. So können sich ausfallende Stunden in sehr intensive Arbeitsphasen verwandeln.

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Unkundige Kundgabe oder Fünf andere Minuten Deutsch

In seiner letzten Kolumne (Stuttgarter Zeitung vom 12.9.09) hat Ruprecht Skasa-Weiß ein Komma gesetzt, gegen das an sich nichts einzuwenden ist. Sehr wohl aber ist Widerspruch bei der Begründung angesagt.

Der Satz lautet: „Ich hoffe inständig, dich morgen zu sehen.“ Der Sprachkritiker behauptet, hier sei „hoffen“ ein Vollverb und daher würden „die Kundigen“ hier ein Komma setzen. Und er fügt hinzu: „auch wenn der neuere Duden bereit ist, die Kommaregeln nicht mehr so genau zu nehmen“. Ich frage mich, worin die Kundigkeit der hier genannten Kundigen besteht. Der Duden ist nicht (mehr) maßgeblich für die Rechtschreibung; stattdessen gibt es seit 2006 eine „amtliche Regelung“. Die aber verlangt in diesem Fall kein Komma.

Denn es ist nur dann eines zu setzen, wenn der Infinitiv „um … zu“, „anstatt … zu“ oder „ohne … zu“ enthält, wenn er von einem Substantiv anhängt oder wenn es im vorausgehenden Satz ein Verweiswort gibt. Das alles ist in dem Satz oben nicht der Fall. Das Komma ist auch deshalb entbehrlich, weil der Satz auch ohne ein solches Satzzeichen eindeutig, übersichtlich und lesbar ist.

Skasa-Weiß’ gutes Recht ist es, ein Komma zu setzen, aber er sollte hier nicht jene als unkundig anprangern, die darauf verzichten, weil es in ihren Augen (und auch nach den amtlichen Regeln) „kropfunnötig“ ist.