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Unerwartete Welle

Man kann es kaum glauben, der MPK hat tatsächlich zugegeben, dass man in der Staatskanzlei vom Auftreten der zweiten Corona-völlig überrascht wurde. Von ihr geredet wurde schon im Frühsommer. Den Virologen schien es wahrscheinlich, dass sie „in der kalten Jahreszeit“ kommen könne. Nun ist „können“ ein Modalverb und bezeichnet ein Ereignis, dessen Eintreten möglich, aber nicht sicher ist. Dem normalen Bürger war es unbenommen, vor dem Eintreten Angst zu haben oder die Rede davon als Angstmacherei abzutun. Aber eine Regierung? Ist sie nicht verpflichtet, an alle Eventualitäten zu denken, Vorsorge zu treffe für Geschehnisse, die möglicherweise auftreten, vielleicht aber auch nicht. Wir wissen alle, dass es terroristische Anschläge geben kann. Vielleicht gibt es auch keinen. Aber vorbereitet darauf muss der Staat sein. Auf die zweite Covid-19-Welle war er es offenbar nicht. Aus Wunschdenken? Oder weil nicht sein kann, was nicht sein darf? Lieber MP, dieses Statement zum überraschenden Wellengang des Virus irritiert uns Bürger. Schade, dass die Regierung auch nicht weiter über den Tellerrand blickt als wir normale Stammtischbürger, denen sogar der Stammtisch verboten ist.

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Unvorbereitete Führung

Im Sommer schien alles vorüber zu sein. Die Zahl der Infektionen sank stetig. Die für Corona-Kranke bereitstehenden Betten konnten anderen (zurückgestellten) Zwecken zugeführt werden. Die „Querdenker“ konnten sich ausbreiten und ihre Thesen von der Harmlosigkeit des Virus verbreiten. Der Abstand zwischen den Menschen nahm ab, die Zahl der Veranstaltungen zu. Shopping wurde wieder möglich, sogar reisen konnte man. Nach den Ferien durften die Kinder wieder in die Schule und die Lehrkräfte mussten sich wieder leibhaftig und lebhaft mit ihnen auseinandersetzen. Nur im Hintergrund war ein Dauerton zu vernehmen: Es könnte eine „zweite Welle“ geben. In manchen Ländern gab es sie wirklich. Nun gehört es zum staatlichen Handeln, sich auf eventuell eintretende Ereignisse vorzubereiten. Häckerling hatte sich vorgestellt, dass in den Amtsstuben die Dienstbesprechungen sich mit just diesem Drohenden, aber hoffentlich nicht Eintretenden beschäftigen, dass man Pläne vorbereitet, die im Fall X (möge er nie kommen) in Kraft treten. Die Schüler*innen sollen in die Schule gehen, aber was, wenn dort Infektionen auftreten? Dann ist man digital besser als im Frühjahr vorbereitet und der Wechsel vom School-Schooling zum Home-Schooling klappt besser. Es gibt genügend Geräte; es gibt Programme und didaktische Konzepte. Wenn die Zahlen der Ansteckungen tatsächlich steigen sollten (was wir nicht hoffen), dann geschieht A, B und C. Und nun? Wider Erwarten ist die zweite Welle doch gekommen. Und wie sieht es mit den Plänen in der Schublade aus? Irgendjemand hat sie wohl verlegt. Die Gesundheitsämter arbeiten schon wieder am Limit. Zu wenig Mitarbeiter*innen, keine zulängliche technische Ausstattung? Die Zahlen für Erlaubtes (Familienfeiern, Beerdigungen, Veranstaltungen) und die Vorschriften für das Tragen von Masken haben etwas Kunterbuntes. Tag für Tag werden die Verordnungen geändert. Vermutlich blicken nicht einmal mehr jene durch, die sie verfassen. Rechtzeitige Vorbereitung auf den Ernstfall? Fehlanzeige.

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Lernende Schulverwaltung

Wer in einem Ministerium sitzt, in einem Büro mit eine oder zwei anderen zusammen, und eine Verordnung zur Maskenpflicht in den Schulen formulieren soll, braucht schon sehr viel Fantasie, um sich die Wirkung des Verordneten auf die Realität vorstellen zu können. Schüler*innen sitzen nicht in Büroräumen, sondern in Klassenzimmern. Sie betreten es durch eine Türe und kommen sich dabei nahe. Sie gehen gemeinsam durch Bankreihen, bis sie ihren Platz gefunden haben. Meistens sitzen sie neben anderen, denn 30 Lernende haben in einem Klassenraum amtlicher Größe nur begrenzt Platz. Insofern ist ein Mund- und Nasenschutz in der Anfangsphase einer Unterrichtsstunde nicht abwegig. Wenn man dann aber sitzt und schreibt und rechnet, die Hand hebt und eine Frage beantwortet, wenn man einen Text laut lesen soll – warum eigentlich nicht leise? –, kurz: wenn man sich verhält wie jemand, der lernt, ist dann die Maske noch sinnvoll? Wahrscheinlich schon, denn die Aerosole werden ungeniert durch den Raum geschickt. Aber dann soll man eine Klassenarbeit schreiben. Bekanntlich sitzt man dann ruhig an seinem Platz und denkt und schreibt. Wozu dabei einen MNS tragen? In Phasen der schriftlichen Leistungserhebung würde ich darauf verzichten. Und im Pausenhof? Angenommen, er ist so groß, wie es sich gehört, angenommen, die Kinder prügeln sich nicht, sondern verhalten sich gesittet, ein Vesperbrot in der Hand und eine Trinkflasche – warum da eine Maskenpflicht verlangen? Ein Unterrichtstag ist eine Abfolge unterschiedlichster Situationen. Sie zu imaginieren ist in einem Verwaltungsbüro sitzend schwierig. Vielleicht hätten die Verfasser*innen der Verordnung erst einmal einen Tag an einer Schule zubringen müssen, ehe sie sich ans Formulieren machten. So müssen sie nun nachträglich korrigieren – ein Verlust an Autorität.