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Fortgesetzte Zahlenspiele

Noch immer gilt, was die Länderregierungen anordnen, noch immer sollen die sich an die März-Absprachen der MPK zur „Notbremse“ orientieren. Die betreffen auch die Schulen. Heute berichtet die Zeitung von Eltern, die ihre Kinder zur Schule geschickt haben. Sie wussten offenbar nicht, dass die bereits wieder geschlossen hatte. Es sieht so aus, als kämen die aktuellen Informationen und Regelungen nicht in allen Köpfen an. Eltern müssen sich täglich fragen: Ist mein Kind heute im Normalunterricht oder ist die Klasse geteilt? Und welcher Teil soll in der Schule sein und welcher zu Hause? In der derzeit gültigen Verordnung des Landes BW ist bis zu einer Inzidenz von 200 Regelunterricht. Liegt sie drüber, müssen die Kinder ganz zu Hause bleiben. Alle? Nein, die Abschlussklassen dürfen kommen. Und die Grundschüler? Vermutlich nicht. Gibt es eine Notfallbetreuung? Ja, bis Klasse 7. Wie erfahre ich die Inzidenz meines Landkreises? Durch einen Blick in die Zeitung oder aufs Smartphone. Was ist, wenn die Zahlen beider Quellen nicht übereinstimmen? Dann gilt, was der Landrat sagt. Wie erfahre ich das? Anrufen? Nein! Die Leitungen sind überlastet. Wenn die Inzidenz drei Tage unter 200 liegt, dürfen die Kinder wieder in die Schule. Das erfahren sie über ihr digitales Gerät, wenn sie eines haben. Im neuen Bundesgesetz zur Infektion wird die Zahl 200 durch 165 ersetzt. Gilt das schon? Nein. Wann gilt es? Wenn das Gesetz im Bundesgesetzblatt steht. Vorher muss es im Bundestag und im Bundesrat beschlossen und vom Bundespräsidenten unterschrieben werden. Wann wird das sein? Ende April. Was gilt vorher? Das, was die Länder verordnet haben. Eigentlich ist es ganz einfach.

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Erstrebte Klarheit

Leider haben es die Fachleute mal wieder gewusst: das Virus ist ungebremst und setzt sich in immer mehr Menschen fest. Alle Morgen hört man von gestiegener Inzidenz, von Toten „im Zusammenhang mit Covid-19“, von sich füllenden Intensivstationen. Der Gesundheitsminister und der RKI-Präsident erheben warnend ihre Stimme. Die Länder sollten doch endlich die „Notbremse“ ziehen. Hinter den Kulissen entsteht eine Korrektur des Infektionsschutzgesetzes, das dem Bund mehr Recht einräumen soll. Es ist eine Konsequenz aus dem unsäglichen MPK-Theater, jenem nächtlichen Smalltalk zwischen der Kanzlerin und ihren „Länderkolleg*innen. Dass dieser Gesprächskreis keine verfassungsrechtliche Grundlage hatte, ist auch von Häckerling immer wieder moniert worden. Nun zieht man endlich die „Notbremse“ und bremst dieses „Format“ aus. Man hört Sätze wie: „Das Virus kümmert sich nicht um Landesgrenzen“ oder „Der Wirrwarr der Regelungen ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr zu vermitteln“. Nun soll also der Bund das Sagen haben, wenn man ihn denn lässt. Denn der Gesetzesänderung muss nicht nur der Bundestag zustimmen, sondern auch der Bundesrat. Und ob dort die Bereitschaft vorhanden ist, sich entmachten zu lassen, wird sich erst zeigen müssen. Ich bin ein Verfechter des Föderalismus. Der Ausgleich zwischen Bund und Ländern ist ein stabilisierendes Element unserer Demokratie. Nicht immer hat Berlin die Weisheit mit Löffeln zu sich genommen. Aber in dieser Situation geht es wohl nicht anders. Es muss „durchregiert“ werden. Aber bitte auf Zeit. Der Tag der Bundestagswahl im September, wenn alle, die es wollen geimpft sind, wäre ein schönes Datum für das Auslaufen der Covid-19-Regelungen.

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Darwinistische Impfauslese

Der Kampf ums Überleben hat eine neue Dimension angenommen. Weil wer geimpft ist, bessere Chancen hat, der Pandemie zu entrinnen, hat ein harter Kampf um die Impftermine begonnen. Anfangs, als nur die Menschen der Kategorie 1 auf dem Kriegspfad waren, war das Geschehen noch überschaubar. Aber dann muss unser Sozialministerium der Teufel geritten haben. Mitten in der Impfphase mit den Menschengruppe 80+ beschloss man, auch die Gruppe 2 zu Impfberechtigten zu erklären. Nun tummeln sich weitere 1,7 Millionen Baden-Württemberger auf dem Impfschlachtfeld. Menschen standen nachts um drei auf und ließen ihre Daten auf die Homepage los. Selten hatte jemand Erfolg. Dann zog man höheren Orts die Notbremse und sperrte das System. Zunächst bis einschließlich 22. März (Montag), dann bis einschließlich 25. März (Donnerstag). Um Mitternacht, als schon wieder welche vor dem Rechner saßen, kam die Überraschung: Wir vom Sozialministerium haben es uns anders überlegt und schalten das System erst wieder „am Vormittag“ des 26. März ein. Nun fragt sich Häckerling: Wann beginnt der Vormittag? Wie gut, dass es für Herzkranke beruhigende Tabletten gibt. Ansonsten wäre ein Schlaganfall als Folge des Ärgers d8ie natürliche Folge. Der tiefe Sinn dieses behördlichen Sadismus wird allmählich offenbar: Nur die Fittesten überleben diesen Impfterminsuchstress. Schon Darwin hat uns gelehrt, dass es sinnvoll ist, wenn nur die Stabilsten, Stärksten, Gesündesten einer Gattung überleben. Die werden dann mit einer Impfung belohnt.