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Fortgesetzte Zahlenspiele

Noch immer gilt, was die Länderregierungen anordnen, noch immer sollen die sich an die März-Absprachen der MPK zur „Notbremse“ orientieren. Die betreffen auch die Schulen. Heute berichtet die Zeitung von Eltern, die ihre Kinder zur Schule geschickt haben. Sie wussten offenbar nicht, dass die bereits wieder geschlossen hatte. Es sieht so aus, als kämen die aktuellen Informationen und Regelungen nicht in allen Köpfen an. Eltern müssen sich täglich fragen: Ist mein Kind heute im Normalunterricht oder ist die Klasse geteilt? Und welcher Teil soll in der Schule sein und welcher zu Hause? In der derzeit gültigen Verordnung des Landes BW ist bis zu einer Inzidenz von 200 Regelunterricht. Liegt sie drüber, müssen die Kinder ganz zu Hause bleiben. Alle? Nein, die Abschlussklassen dürfen kommen. Und die Grundschüler? Vermutlich nicht. Gibt es eine Notfallbetreuung? Ja, bis Klasse 7. Wie erfahre ich die Inzidenz meines Landkreises? Durch einen Blick in die Zeitung oder aufs Smartphone. Was ist, wenn die Zahlen beider Quellen nicht übereinstimmen? Dann gilt, was der Landrat sagt. Wie erfahre ich das? Anrufen? Nein! Die Leitungen sind überlastet. Wenn die Inzidenz drei Tage unter 200 liegt, dürfen die Kinder wieder in die Schule. Das erfahren sie über ihr digitales Gerät, wenn sie eines haben. Im neuen Bundesgesetz zur Infektion wird die Zahl 200 durch 165 ersetzt. Gilt das schon? Nein. Wann gilt es? Wenn das Gesetz im Bundesgesetzblatt steht. Vorher muss es im Bundestag und im Bundesrat beschlossen und vom Bundespräsidenten unterschrieben werden. Wann wird das sein? Ende April. Was gilt vorher? Das, was die Länder verordnet haben. Eigentlich ist es ganz einfach.

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