Nicht versetzt wird in den Schulen des Landes, wer das Klassenziel nicht erreicht hat oder mit anderen Worten: wer den Anforderungen des folgenden Schuljahrs voraussichtlich nicht gewachsen sein wird. Diese prophetische Feststellung liegt in der Verantwortung der Lehrenden, die jetzt gerne Lernbegleiter genannt werden. Ihre Entscheidung treffen sie in der Regel auf der Grundlage von Noten für Klassenarbeiten, schriftlichen Wiederholungsarbeiten und den weiteren schriftlichen und mündlichen Leistungen im zu Ende gehenden Schuljahr. Im Zeugniskonvent wird dieser Verwaltungsakt üblicherweise durch eine Abstimmung juristisch dingfest gemacht.
Bei den Schülern (die Schülerinnen trifft dieses Los seltener) mag diese Entscheidung mit einer gewissen Solidität getroffen werden. Aber wie ist das bei Politikern? In der heißen Diskussion über die Nichtversetzung, euphemistisch gerne „Ehrenrunde“ genannt, geht es drunter und drüber. Die Liberalen sehen durch des neuen Kultusministers Stoch Vision von der nichtversetzungsfreien Schule das Leistungsprinzip in Gefahr – ein Irrtum, wie ich meine –, des Ministers Hilfstruppen dagegen greifen zu einer ganz besonderen Beruhigungspille: „Wir wollen das Schulgesetz nicht ändern!“
Das müssen sie auch nicht. Die Versetzung der Schülerinnen und Schüler ist in den Versetzungsordnungen geregelt, also in Verwaltungsvorschriften. Die kann ein Ministerium ändern oder abschaffen, wie es ihm beliebt. Das Dementi der SPD-Chargen hätte also heißen müssen: „Wir wollen die Versetzungsordnungen nicht ändern!“ Aber das müssen sie, wenn sie des Ministers Wunsch, die „Ehrenrunde“ entbehrlich zu machen, erfüllen wollen.