Wie es mit den Schulen weitergehen muss, ist eigentlich klar: Sie müssen zum Normalunterricht zurückkehren und dürfen nicht noch ein Jahr in Beliebigkeit verbringen. Zu der gehört zum Beispiel die aufgehobene Präsenzpflicht. Die Schulpflicht ist ein Kernstück unseres Schulsystems. Jedes Kind, jede/r Jugendliche muss am Unterricht teilnehmen, es sei denn, er bzw. sie ist daran gehindert, z. B. wegen Krankheit oder Beurlaubung. Mit dieser Verordnung, der sog. Schulbesuchsverordnung, ließe sich auch in epidemischen Phasen der schulische Alltag gut regeln. Nun hört man aus politischen Mündern allenthalben, dass es nach den Sommerferien wieder „normalen“ Unterricht geben solle. Allerdings werden diese Politikerstatements begleitet vom üblich Kommentarrauschen. Die Sicherheit der Lehrenden und Lernenden müsse gewährleistet sein, heißt es, die Schülerinnen und Schüler müssten noch in den Sommerferien geimpft werden, die Inzidenz dürfe nicht über 50 oder 100 oder 165 liegen, Nichtzutreffendes bitte streichen, es sollen unbedingt Belüfter in die Klassenzimmer, der Abstand sei auf jeden Fall einzuhalten, die Maskenpflicht keinesfalls außer Kraft gesetzt werden. Häckerling hat Mühe, das zu verstehen. Wenn wir im Spätsommer ein Überangebot an Impfampullen haben, sollte das Impfen auch von 12- bis 15-Jährigen kein Problem sein. Wenn dann die meisten (also über 66, 70, 75 oder 80 Prozent, Nichtzutreffendes bitte streichen) zu den GGG gehören, warum ist dann das Abstands- und Maskengebot noch so furchtbar wichtig? Was sollen Lüfter in den Klassenräumen, wenn sie doch angeblich bzw. nachweislich nichts oder wenig bringen (Nichtzutreffendes bitte streichen), dafür aber einen ziemlichen Lärm machen? Wann werden sich die Lehrerverbände endlich wieder dem Zustandekommen von Unterricht verpflichtet fühlen und nicht nur dessen Verhinderung? Bis zum Herbst ist es nicht mehr lange. Schafft endlich wieder eine Schule, in der es um den Erwerb von Wissen, Kenntnissen und Fertigkeiten geht, ihr, die ihr dafür verantwortlich seid!
Monat: Mai 2021
Der Verfasser kann nur hoffen, dass der Trick mit dem grammatisch femininen Wort „Schar“ als Ausweg aus dem Gender-Dilemma akzeptiert wird. Er meint damit die Gruppe der manchmal „Lernenden“, die „Schüler*innen“ oder „„SchülerInnen““, kurz: alle Kinder, die ein Gymnasium besuchen. Die sind gebeutelt durch den monatelangen unpräsenten Unterricht, durch Fernunterrichtung vor Rechnern, durch den Unterricht in wechselnden Kleingruppen. Was immer auch die Mutmaßenden, die Lehrer*innenverbände und Bildungsforschenden errechnen mögen, klar dürfte sein, dass sich der Lernrückstand gegenüber den vorpandemischen Zeiten nicht in Wochen, sondern nur in Monaten ausdrücken lässt. Hinzu kommt in BW ein hausgemachtes Problem, die Abwertung der Grundschulempfehlung durch Grün-Rot, die ebenfalls und inzwischen nachweislich zu einem Leistungsabfall in den Gymnasien (und wohl auch den Realschulen) geführt hat. Die neue grün-rote Regierungsmann- und -frauenschaft will daran aber nicht rütteln – keine Strukturdebatten heißt es. Wie aber sollen die Defizite besagter „Schar“ behoben werden. Der Bund gibt fürs Aufholen zwei Milliarden Euro. Was macht das Land? Die Sommerferien bleiben unangetastet. Ein Extra-Schuljahr wäre zu teuer. Kinder, die in normalen Zeiten 30 Wochenstunden haben, noch ein paar Stunden extra zusätzlicher Förderung zu verordnen, das geht wegen der Belastung auch nicht. Häckerlings Vorschlag: Man mache gar nichts und hoffe, dass sich die Defizite im Laufe der Zeit ganz von selbst auflösen. Heißt es nicht, die Zeit heile alle Wunden? Und kosten würde es auch nichts.
Im Koalitionsvertrag 2021 von Grün-Schwarz lautet der erste Abschnitt zum Thema „Bildungspolitische Grundziele“: Bildungschancen und Bildungserfolg dürfen nicht von der Herkunft abhängen. Wir wollen – wie es die Landesverfassung vorschreibt – die Potenziale aller Kinder, aller Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrer wirtschaftlichen Lage bestmöglich erschließen. Dabei gilt es jede und jeden optimal zu fördern und zu fordern: Unser Ziel ist bestmögliche Bildung für jede und jeden. Es ist immer gut, sich an die Vorgaben der Landesverfassung zu erinnern. Aber ohne Superlativ. Man will nicht bloß die „Potenziale aller Kinder“ erschließen, man will es (Adverbial der Art und Weise) „bestmöglich“ tun – und damit schränkt man das hochgesteckte Ziel gleich wieder ein, denn es kann ja sein, dass vieles nicht möglich oder nur begrenzt möglich sein wird. Politische Menschen sind bekanntlich gut darin, Hintertürchen offen zu lassen. Die Floskel vom „Fördern und Fordern“ darf natürlich in einem solchen Grundsatztext nicht fehlen. Sie stammt aus der Sozialpolitik und wurde 2006 von der KMK in die Pädagogik eingeführt. Aber weiter im Text: Noch einmal findet das Wörtchen „bestmöglich“ Verwendung, diesmal als Adjektiv. Es beißt sich allerdings ein wenig mit dem Superlativ „optimal“. Allerdings sagt er auch nicht mehr aus als: „so gut, wie es irgend geht“. Was müssen diese Koalitionäre für eine Angst haben, ihr Ziel zu verfehlen! Verfehlt haben sie die korrekte Setzung von Kommas, denn nach „gilt es“ ist nach den geltenden Regeln (wegen des vorausweisenden „es“) ein Beistrich zu setzen. Aber sei’s drum – auch Grün-Schwarz ist nicht fehlerfrei. Wünschen wir der neuen Bildungsministerin den bestmöglichen Erfolg beim Streben nach der optimalen Bildung für alle.