Kategorien
Politik Recht

Alter Bundestag

Dürfen die das, wird gefragt, dürfen sie den alten Bundestag über eine Grundgesetzänderung abstimmen lassen, weil beim neuen die Parteien des rechten und linken Randes einen solchen Beschluss blockieren können? Einerseits werden die noch amtierenden Abgeordneten bis zu ihrem Ausscheiden bezahlt, sodass man von ihnen auch noch ein gewisses Maß an Arbeit verlangen kann. Andererseits haben jene, die ausscheiden, bereits ihre Zimmer ausgeräumt und sind auf der Suche nach einer neuen Beschäftigung. Wie und wo sollen sie sich mit so etwas Schwerwiegenden auseinandersetzen wie der Änderung des Grundgesetzes? Warum gibt es eigentlich diese 30 Tage zwischen der Wahl und der Konstituierung des neuen Parlaments? Doch wohl deshalb, damit die Bundestagsverwaltung den neu gebildeten Fraktionen und ihren Mitgliedern geeignete Arbeitsbedingungen schaffen können. Mutmaßlich haben die Väter und Mütter des Grundgesetzes diese Frist nicht deshalb geschaffen, damit sich die neue Regierung aussuchen kann, welches Parlament es benutzen will, um sein Koalitionsprogramm finanziell zu sichern. Es mutet eigenartig an, dass ein Parlament, das diese neue Regierung gar nicht kontrollieren kann, die rechtlichen und monetären Voraussetzung für seine Existenz schaffen soll. Häckerling sieht das Prozedere auf der pragmatischen Ebene ein, fragt sich aber, wie die Hüter des Rechts beim Verfassungsgericht dies einschätzen. Sie werden einem unziemlichen Druck ausgesetzt: Was, wenn es die neue Regierung gibt, ihre finanzielle Basis aber aus rechtlichen Gründen außer Kraft gesetzt würde? Der alten Regierung ist das bekanntlich passiert. Damals ging es „nur“ um 60 Milliarden Euro, bei der neuen Regierung um 1000 Milliarden Euro. Das wäre eine Katastrophe für sie und damit ihr Ende. „Muss“ Karlsruhe also schon deshalb seinen verfassungsrechtlichen „Segen“ geben?

Kategorien
Gesellschaft Politik Recht

Kleine Anfrage

Zwei Tage, ehe die christlichen Demokraten die Wahl gewonnen hatten, waren sie bereits aktiv im Kampf gegen ihre Gegner. Von der Regierung unabhängige Gruppen, sog. NGOs, hatten im Vorfeld der Wahl zu Demonstrationen gegen die parlamentarische Kumpanei zwischen CDU und AfD aufgerufen. Die Erstgenannte leitet daraus einen Abgrund an Steuergeldverschwendung ab. Im Grundsatz gilt: Eine Organisation, die staatliches Geld erhält, darf nicht parteipolitisch agieren. Dass bei den Demonstrationen Schilder mit Parolen gegen Merz und die CDU herumgetragen wurden, konnte jeder sehen. Ist es also „die natürlichste Sache der Welt“ (CDU-Mann Thorsten Frei), dass die Merz-Partei gegen solche Aktionen vorgeht? Man kann verstehen, dass man dort jenen, die der Christenpartei das Rüchlein einer Nähe zur AfD anhängen, die staatlichen Zuschüsse entziehen will. Mit Steuergeldern bezahlter Protest gegen uns, die Christenpartei, die wir nun die Regierung bilden, das geht auf keinen Fall! Also startete man am 21.2. eine „kleine“ Anfrage mit 554 Unterfragen auf 35 Seiten. Man will von der Regierung (der alten oder doch eher der neuen, die erst im Werden ist?) wissen, ob Organisationen, die zu „Demonstrationen gegen Rechts“ aufgerufen haben, unzulässigerweise staatliche Mitteln erhalten haben. Die „Omas gegen Rechts“ zum Beispiel oder die Gruppen „Collectiv“ und „Campact“ oder kirchliche Vereinigungen. Eigentlich bekommen diese Gruppen staatliches Geld nur für einzelne Projekte. Oft für solche, die zur Förderung der Demokratie bestimmt sind. Das Demonstrieren war sicher kein Projekt dieser Art. Es wurde vermutlich auch nicht speziell gefördert. Aber darum geht es wohl nicht. Es geht darum, diese Gruppen zu warnen: Wenn ihr politisch aus dem Rahmen fallt und euch gegen uns stellt, streichen wir euch die Zuschüsse. Das hat sicher die erwünschte Wirkung. Auch Aktionen gegen die Partei AfD sind damit vom Tisch. Aber, fragt Häckerling, wie soll man gegen den Rechtsruck angehen, wenn es verboten ist, gegen jene zu demonstrieren, die ihn verkörpern? „Die natürlichste Sache der Welt“ ist es also künftig, jene mundtot zu machen, die sich für den Erhalt der Demokratie einsetzen. Übrigens bekommen die Parteien auch staatliche Gelder. Sie dürfen sie ausdrücklich zur Eigenwerbung verwenden.

Kategorien
Politik Recht

Hofierter Aggressor

Friedrich Dürrenmatt hatte doch recht: Eine Geschichte ist erst dann schlüssig erzählt, wenn sie ihr schlimmstmögliches Ende gefunden hat. Die Geschichte des Ukraine-Kriegs ist dabei, diesem Erzählmodell zu entsprechen. Einst (noch 2022) hieß galt als Wahrheit, dass Russland hat – nach 2014 – 2022 das Land zum zweiten Mal militärisch überfallen hat, und zwar mit dem Ziel, die Regierung in Kiew zu stürzen und die Herrschaft dort in welcher Forma auch immer zu übernehmen. Möglicherweise stand das Modell Belarus Pate. Dort regiert einer, der Moskaus Weisungen folgt und zur Erhaltung seiner Macht auch Wahlergebnisse fälscht. Nun hören wir eine neue Wahrheit in Sachen Ukraine: Putin hat das Land nicht angegriffen. Der dortige Regierungschef ist nicht legitimiert, sondern ein Diktator. T bescheinigt P, dass er legitime Ziele verfolge und sich also von der Ukraine das nehmen darf, was er will. Ihm, Tramp, ist das egal. Dass man sich im Westen einst in der Einschätzung einig war, dass der Autokrat im Kreml das russische Imperium wieder zu alter (sowjetischer) Größe ausdehnen wolle (mit dem Baltikum, Polen u. a., also dem sog. „Ostblock“), diese Einschätzung hat T über Bord geworfen. Ihm ist Europa egal. Offenbar findet er es nachahmenswert, wenn ein tüchtiger Staatsmann wie P sein Land vergrößert. Auch er will schließlich als ein tüchtiger Staatsmann in die Geschichtsbücher eingehen, der Amerika größer gemacht hat. Der Golf von Mexiko ist schon amerikanisiert, der Panama-Kanal ist vermutlich das nächste Ziel, Grönland und Kanada sollen folgen. T denkt, wenn er P in Sachen Ukraine freie Hand gibt, dann lässt der ihn Ruhe bei seinen eigenen Expansionsplänen. Imperialisten unter sich.