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Vernachlässigte Kinder

Endlich sagt man es deutlicher: Auf Seite1 der neuen Ausgabe der ZEIT ist zu lesen, dass nicht nur alte Menschen mit Vorerkrankungen, sondern auch die Kinder bei einer Pandemie das Recht auf Leben haben: auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit, (Spielen, mit Freunden reden), das Recht auf Bildung, auf Erziehung. Sie seien nicht nur potenzielle Virus-Schleudern, sondern die wahren „Systemrelevanten“. Häckerling kann jenen Satz mitsprechen, dass es absurd sei, den Erwachsenen wieder das Shoppen (mit Abstandhalten) zu erlauben, den Kindern aber die Spielplätze mit rotweißen Bändern zu versperren. Auch Spielen ist beim Einhalten von Abstandsregeln möglich. Dass sie darauf achten müssen, haben die Kinder in den letzten Wochen nachhaltig gelernt. Es gibt sicher auch genügend Mütter oder Väter, die aufpassen können. Hunde bekommen ihren Auslauf, Kinder nicht. Dabei seien auch Hunde in der Lage, das Virus transportieren, heißt es. Ein Plan zur schrittweisen Öffnung der Kitas und Schulen ist dringend geboten. Kinder, die bestimmte Bedingungen brauchen, um an Leib und Seele reifen zu können, dürfen nicht das Opfer einseitiger deutscher Gründlichkeit werden. PC und Smartphone ersetzen die Freiheit nicht. Die Folgeschäden mangelnder Entwicklungsmöglichkeiten sind durchaus mit den Folgen der Corona-Belastung gegenzurechnen.

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Ratlose Ratgeber

Ein Virus geht um in Europa – und nicht nur dort. Es ist nicht das erste Virus, aber das bisher einzige, das unsere Gesellschaft ziemlich durcheinander bringt. Wir sollen Abstand halten, Kontakte meiden, nicht ins Kino oder Theater gehen, die Hände häufig waschen, Mundschutz tragen. Und warum? Um Ansteckungen zu vermeiden, um die Verbreitung des Virus zu „verlangsamen“. Nur dann seien die Kliniken in der Lage, Schwerkranke aufzunehmen. Das leuchtet alles ein. Das hat auch geklappt. Die Bremsung der Epidemie ist gelungen. Oder doch nicht? Viele Klinikbetten werden nicht gebraucht, Ärzte und Pflegende stehen vor Kurzarbeit. Die Erträge der Krankenhäuser brechen ein. Der Staat wird ihnen irgendwann Geld zuschießen müssen. Er hat offenbar genug. Die Diskussionen über Lockerungen des Lockdown werden intensiver. Die Kanzlerin nennt das „Lockerungsorgien“. Sie will nicht, dass wir den Lockungen des Exits erliegen und locker lassen beim Kontaktvermeiden. Als Begründung wird gegeben, was weiter oben im Text steht. Merkel folgt offenbar dem Rat des Robert-Koch-Instituts. Dort redet man von einem zweiten Ausbruch, den es zu verhindern gelte. Vielleicht haben sie ja Recht. Aber es wäre schön, wenn man ihren Argumenten folgen könnte. Wie lange soll R unter 1 liegen? Oder ist R völlig belanglos? Auf wie viel Prozent soll die tägliche Zuwachsrate der Infizierten sinken? Wie soll das Verhältnis zwischen Neuinfizierten und Gesundeten sein? Haben wir das Ziel erreicht, wenn es mehr Gesunde als Infizierte gibt? Nützt der Mundschutz (auch Maske genannt) überhaupt etwas? Wie muss er beschaffen sein, dass er etwas nützt? Reicht schon ein Schal, wie MP Kretschmann meint? Machen es die Schweden besser oder sind sie auf einem gefährlichen Weg? Wann kommt eigentlich die berühmte App, die verrät, wo es Infizierte gibt? Sind Kinder als Überträger gefährlich oder harmlos? Auf solche und andere Fragen gibt es nur dürftige Antworten. Wollen die Fachleute nichts sagen oder können sie es nicht, weil sie zu wenig wissen? Noch was: Wann muss Herr Scholz eigentlich die Notbremse ziehen, weil sogar seine Möglichkeiten, Geld zu erzeugen, erschöpft sind? Hat er ein Konzept, wie diese Schulden bezahlt werden? Wenn alle gerettet sein werden (Luftfahrt, Automobilindustrie, Kurzarbeiter, Künstler etc.), sind wir dann noch zu retten? Offenbar gilt: Kommt Zeit, kommt Rat. Wenn er denn kommt.

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Ausgesetzte Nichtversetzung

Es war zu erwarten, dass man im Kultusministerium zu dieser Entscheidung gekommen ist. Nach einem irregulär verlaufenen Schuljahr lässt sich nicht mehr solide über die Versetzung oder Nichtversetzung der Schülerinnen und Schüler entscheiden. Heißt das, alle werden „automatisch“ ins nächste Schuljahr übernommen? Im Prinzip ja, aber das allein kann es nicht sein. Es gibt gewiss Schüler, bei denen sich schon im März (also einige Wochen nach der Halbjahresinformation) abzeichnete, dass sie große Probleme haben würden, den Anforderungen der folgenden Klasse gerecht zu werden. Ihnen sollte man raten, die Klasse freiwillig zu wiederholen. Da mit einiger Wahrscheinlichkeit auch das Schuljahr 2020/2021 nicht „normal“ verlaufen wird, wären in diesem Kontext einige grundsätzliche Überlegungen angebracht. Die Wiederholung eines Schuljahrs ist unter Fachleuten umstritten. Sie ist teuer und oft wirkungslos. Sinnvoll ist sie nur dann, wenn es gelingt, den Lernenden zu einer Änderung seines Arbeitsverhaltens zu bewegen. Das bedarf aber der intensiven Begleitung. Ihn oder sie einfach „laufen“ zu lassen, wäre fahrlässig. Im Übrigen bietet die Versetzungsordnung noch andere Möglichkeiten: Man kann jemand probeweise versetzen und im Oktober eine neue Entscheidung treffen, evtl. nach einer Art „Zwischenprüfung“. Man kann die Versetzungsentscheidung auch aufschieben bis zum Ende des nächsten Halbjahrs, also bis Ende Januar. Wenn es sich dann als sinnlos erweist, dass der Schüler trotz eklatanter Schwächen „einfach“ weitermacht, ist die Rückversetzung (oder das Verlassen der Schule) möglicherweise der bessere Weg. Um solche Probleme zu minimieren, muss man den Schülern mit Defiziten zusätzliche Aufmerksamkeit und Förderung zuteilwerden lassen, zum Beispiel auch in der letzten Sommerferienwoche. Diese (sechste) Woche ist bekanntlich schon immer dafür gedacht, das neue Schuljahr vorzubereiten. Dazu könnte es aktuell auch gehören, virusbedingte Nachteile einzelner Schüler auszugleichen. Am Ende hätten alle was davon.