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Vernachlässigte Kinder

Endlich sagt man es deutlicher: Auf Seite1 der neuen Ausgabe der ZEIT ist zu lesen, dass nicht nur alte Menschen mit Vorerkrankungen, sondern auch die Kinder bei einer Pandemie das Recht auf Leben haben: auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit, (Spielen, mit Freunden reden), das Recht auf Bildung, auf Erziehung. Sie seien nicht nur potenzielle Virus-Schleudern, sondern die wahren „Systemrelevanten“. Häckerling kann jenen Satz mitsprechen, dass es absurd sei, den Erwachsenen wieder das Shoppen (mit Abstandhalten) zu erlauben, den Kindern aber die Spielplätze mit rotweißen Bändern zu versperren. Auch Spielen ist beim Einhalten von Abstandsregeln möglich. Dass sie darauf achten müssen, haben die Kinder in den letzten Wochen nachhaltig gelernt. Es gibt sicher auch genügend Mütter oder Väter, die aufpassen können. Hunde bekommen ihren Auslauf, Kinder nicht. Dabei seien auch Hunde in der Lage, das Virus transportieren, heißt es. Ein Plan zur schrittweisen Öffnung der Kitas und Schulen ist dringend geboten. Kinder, die bestimmte Bedingungen brauchen, um an Leib und Seele reifen zu können, dürfen nicht das Opfer einseitiger deutscher Gründlichkeit werden. PC und Smartphone ersetzen die Freiheit nicht. Die Folgeschäden mangelnder Entwicklungsmöglichkeiten sind durchaus mit den Folgen der Corona-Belastung gegenzurechnen.

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Geschützte Datensphäre

Die App, die unsere Virus-Probleme lösen soll, sie will einfach nicht kommen. Wahrscheinlich sind es nicht so sehr die Programmierhürden, die zu überwinden sind, sondern die Hürden durch rechtliche Vorgaben. Die App soll freiwillig genutzt werden. Aber sie soll auch etwas bringen, wie in Südkorea, heißt es, wo man das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben nach ihrer Einführung freier gestalten konnte. Aber in Südkorea ist die App nicht freiwillig, sondern verpflichtend. Das will man hier nicht. Und man will auch die Grundsätze des Datenschutzes streng beachten. Das klingt edel, ist aber unsinnig. In Zeiten des rigorosen Eingriffs in Grundrechte soll ausgerechnet der Datenschutz dem Gesundheitsschutz übergeordnet sein? Man möge mich nicht falsch verstehen. Ich bin für den Datenschutz. Aber warum kann er nicht auch – wie die anderen massiven staatlichen Eingriffe – befristet außer Kraft gesetzt werden, und zwar mit der Begründung, dass wir damit mehr früher andere Freiheiten zurückbekommen und den Virus rascher besiegen könnten? Wir sind zurzeit ein Rechtsstaat, der seinen Bürgern – gewiss zu Recht – Freiheitsrechte vorenthält. Ein solcher Zustand darf nicht zu lange dauern. Wenn uns die Einschränkung des Datenschutzes dem Schutz der Gesundheit rascher näher brächte, wäre – so meine bescheidene Meinung – eine zeitweise Ungeschütztheit der Mitteilung, ob ich angesteckt bin oder nicht, zu vertreten.

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Heilige Ferien

Der Aufschrei kam prompt. Als Bundestagspräsident Schäuble (übrigen im Einklang mit Häckerling) ein Nachdenken über die Nutzung der Schulferien zur Kompensation virusbedingter Lerndefizite ins Spiel brachte, fielen fast alle über ihn her. Ein renommierter Jungsozialist betonte das Recht auf Familienferien. Aber welche Familie kann sich sechs Wochen Nordsee leisten? Die Kultusministerin des Landes Baden-Württemberg verwies darauf, dass manche Eltern den Urlaub schon gebucht hätten, es also Probleme geben könne, wenn es dann keine Ferien mehr gebe. Als ob in den letzten Wochen nicht zahlreiche Urlaubsreisen hätten storniert werden müssen. Aber man sollte in diesem Zusammenhang bedenken, dass Frau E. nächstes Jahr gewählt werden will und es daher mit niemandem verderben darf. Ein Lehrerverband hat darauf hingewiesen, es sei sinnlos über die Nutzung der Ferien für Unterricht nachzudenken, solange es kein pädagogisches Gesamtkonzept gebe. Wenn das von der KMK kommen soll, ist allerdings alle jede Hoffnung vergebens. Aber warum sollten die deutschen Schulen nicht in der Lage sein, ein Konsolidierungs- und Kompensierungskonzept für die Nach-Corona-Zeit zu entwickeln? Man kann den Lehrenden schon einiges zutrauen. Dass der Tourismus-Verband aufschreit, weil er seine Verluste mit Elternurlauben kompensieren will, versteht man. Und wie ist es mit dem Recht der Lehrkräfte auf 80 freie Tage im Jahr? Dieses Recht gibt es, mit Verlaub, nicht. Ergo: Wenn man in BW den August für die Ferien freihielte, müsste eine erholte Rückkehr der Kinder am 1. September möglich sein.